Sehr geehrte Damen und Herren, Angehörige, Betreuer und Besucher,
Besuche bei unseren Gästen sind in unserer Einrichtung möglich. Wir richten uns stets nach der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung, die Sie unten auf dieser Website des Landes NRW finden.
Hier finden Sie die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Corona AV Pflege und Besuche) zum Schutz von Pflegeeinrichtungen vor dem Eintrag von SARS-CoV-2-Viren unter Berücksichtigung des Rechts auf Teilhabe und soziale Kontakte der pflegebedürftigen Menschen.
Wichtige Informationen für Besucher*Innen:
Unser Haus darf momentan nur mit einer FFP2-Maske betreten werden!
Angehörigen und Besucher*Innen bieten wir jeweils montags von 9-12 Uhr und 15-18 Uhr nach vorheriger Terminabsprache einen kostenfreien PoC-Antigen-Schnelltest an.